Öl auf
Leinwand von J.H.E. Neumann 1823, Braunschweigisches Landesmuseum © |
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Herzog Heinrich (1489-1568) trat 1514 die Regierung im
Fürstentum Braunschweig - Wolfenbüttel an. Seine Herrschaft dauerte über 50 Jahre. Die
Regierung unter Herzog Heinrich war straff organisiert, er führte die Kanzleiordnung und
das Hofgericht ein. Gegen den Willen seines Bruders Wilhelm wurde im Fürstentum die
Primogenitur festgeschrieben. In Zukunft sollte das Fürstentum damit nicht wieder geteilt
werden. Er blieb sein ganzes Leben dem Kaiser und dem katholischen Glauben verbunden, was
ihm den Orden des goldenen Vlies einbrachte. Er vergrößerte sein Territorium nach der
Hildesheimer Stiftsfehde 1519-1523, obwohl er in der Schlacht bei Soltau am 28. Juni 1519
vernichtend geschlagen wurde und in Gefangenschaft geriet. Seine Niederlage wurde aber am
Ende ein großer politischer Sieg und die Gegner des neuen Kaisers Karl V. mussten
fliehen. Aktiv nahm er 1524-1525 an der Niederwerfung des Bauernaufstandes teil. Herzog
Heinrich unterstützte 1538 den Zusammenschluss der katholischen Reichsfürsten zur Liga
gegen den Schmalkaldischen Bund der reformierten Reichsstände. Dabei wurde sein
Fürstentum mit Unterstützung der Städte Goslar und Braunschweig besetzt und die
Reformation eingeführt. Heinrich wurde daraufhin in Ziegenberg (Hessen) inhaftiert. Erst
der Sieg der Liga unter Kaiser Karl V. in der Schlacht bei Mühlenberg 1547 gegen den
Schmalkaldischen Bund, ermöglichte die Rückkehr von Herzog Heinrich den Jüngeren. Die
von ihm eingeleitete Gegenreformation wurde nur von der Stadt Braunschweig erfolgreich
bekämpft. In der Schlacht bei Sievershausen 1553 errang er seinen letzten großen Erfolg.
Er verlor dabei aber seine beiden ältesten Söhne. Trotzdem sicherte dieser Sieg
schlussendlich die Erbfolge im Fürstentum Calenberg - Göttingen für seinen Sohn Julius
(1528-1589) aus der Wolfenbütteler Linie. Herzog Heinrich war zweimal verheiratet. Seine
heimliche Liaison mit Eva von Trott brachte ihm Spott ein. Als Heinrich verstarb,
hinterließ er nur seinen einzigen erbberechtigten Sohn Julius. |