Wolfgang (1531-1595) Herzog von Braunschweig - Grubenhagen
Herzog Wolfgang

Epitaph in der St. Aegidienkirche in Osterode um 1600 ©

Herzog Wolfgang folgte seinem verstorbenen Bruder Ernst 1567 in die Regierung. Obwohl ihm, wie die meisten seiner Vorgänger, Geldsorgen drückten, und er des öfteren gezwungen war, wichtige Besitzteile zu veräußern und seinen Untertanen hohe Steuern aufzuerlegen, war er als Landesvater doch sehr beliebt. Im Jahre 1581 erlässt er den Bürgern von Herzberg das Recht, sich mit Brenn- und Bauholz sowie mit Laub zur Felddüngung zu versorgen. Mit der Gründung der Hofschule in Herzberg verbesserte er den Bildungsstand im Lande. 1593 zog er gegen die Machtansprüche der Grafen zu Stolberg die Grafschaft Lauterberg-Scharzfeld als erledigtes Lehen ein und festigte damit Schloss und Amt Herzberg. Noch im selben Jahr bestätige er die Harzer Bergordnung von 1554 und erteilte den Herzberger Bürgern das Braurecht und die Genehmigung zum Weinausschank. Für seine Frau Dorothee legte er unterhalb des Schlosses Herzberg einen Lustgarten an. Seine Ehe blieb ohne Nachkommen, somit erbte sein jüngerer Bruder Phillip 1595 das Fürstentum Grubenhagen. 
 
Lit. vgl.: Schloss Herzberg und seine Welfen, Herzberg am Harz 1993